Beate Lindemann Coaching


Allgemeine Geschäftsbedingungen

Coaching Beate Lindemann

2026

1. Was ich anbiete

Unternehmer/Selbständige

Einzel-Termine

 

2. Zustandekommen der Buchung

Das Coaching kommt verbindlich zustande, sobald eine mündliche oder schriftliche Zusage durch den Klienten erfolgt. Dem Vertrag stimmen Sie mit Bestätigung des Angebotes zu.

3. Selbstverantwortung & Wirkung

Coaching ist keine Therapie. Es ersetzt keine medizinische oder psychotherapeutische Behandlung

Ich begleite Sie sorgfältig, klar und professionell – aber der Erfolg liegt bei Ihnen.

Sie bleiben verantwortlich für Ihren psychischen und körperlichen Zustand.

4. Vertraulichkeit

Alles, was in einer Sitzung besprochen wird, bleibt vertraulich.

Nur bei drohender Selbst- oder Fremdgefährdung greift meine gesetzliche Pflicht zur Hilfeleistung (§ 323c, § 138 StGB).

5. Termin, Ort & Absage

Bitte sagen Sie Termine, wenn möglich, mindestens 24 Stunden vorher ab .

Wenn Sie einen anderen Ort als Berlin wünschen, erfolgt das in individueller Absprache. Es kommen Zusatzkosten für Aufwand, An- und Abreise, Unterkunft & Verpflegung hinzu.

6. Preise & Zahlung

Die Abrechnung erfolgt jeweils  per Überweisung.

Die Zahlung kann -nach Absprache- in zwei Raten bezahlt werden.

ab 14.800 € netto

§ 19 UStG nach Kleinunternehmer-Regelung.

Bei Umsatzüberschreitung der Kleinunternehmergrenze zzgl. gesetzl. MwSt. – ab 17.612 € brutto

Zahlbar innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung.

7. Datenschutz

Ihre Daten werden ausschließlich im Rahmen meiner Coaching-Tätigkeit verwendet, nicht weitergegeben und auf sicheren Systemen gespeichert.

8. Versicherung

Ich bin haftpflichtversichert bei der Continentale Sachversicherung AG.

Die Absicherung gilt für meine selbständige Tätigkeit innerhalb Deutschlands.

9. Haftung

Meine Haftung ist auf das bereits gezahlte Honorar beschränkt.

Ich übernehme keine Garantie für einen bestimmten Verlauf oder Erfolg.

10. Rechtliches

Gerichtsstand ist Berlin.

Sollte eine einzelne Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Rest der Regelung davon unberührt.